Fuhrpark
Der Begriff des Fuhrparks bezeichnet nach Definition diejenigen Wagen und Fahrzeuge, welche einer (Hilfs-) Organisation, militärischen Einheit, Behörde oder einem Unternehmen zuzurechnen sind. Der Fuhrpark kann, je nach Schwerpunkt, eine unterschiedliche Zahl von Sonderfahrzeugen enthalten – auch in Unternehmen, wenn beispielsweise Autos mit Fahrzeugpanzerung zum Einsatz kommen.
Fuhrpark: Definition für Militär, BOS & Co.
Die Sonderfahrzeuge für den Einsatz in Fuhrparks basieren in ihrer Definition häufig auf verschiedenen DIN-Richtlinien. Dies ist besonders häufig bei Fahrzeugen der Fall, die in Fuhrparks von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zum Einsatz kommen. Ebendiese Fuhrparks sowie jene des Militärs umfassen meist eine größere Anzahl an Sonderfahrzeugen, die individuell auf die Anforderungen der Institution oder des Unternehmens angepasst und mit entsprechendem Equipment und Fahrzeugaufbauten ausgerüstet sind. So werden Einsatzleitwagen der Feuerwehr beispielsweise mit Atemmasken und Funkgeräten zur Einsatzkoordination ausgestattet. Rettungswagen verfügen dagegen in der Regel über einem speziellen Kofferaufbau für die Versorgung von Patienten.
Militärfahrzeuge können eine Vielzahl von Ausstattungen und Aufbauten besitzen, von der für den geregelten Funkverkehr nötigen mobilen Kommunikationstechnik über Waffensysteme bis hin zu Computerarbeitsplätzen. Wichtig ist dabei, dass die elektromagnetische Verträglichkeit zu jeder Zeit gewährleistet ist. Diese wird daher bereits in der Planungsphase für Sonderfahrzeuge besonders beachtet.
Auch das Technische Hilfswerk und die Polizei setzen in ihren Fuhrparks Sonderfahrzeuge ein. Beide verwenden beispielsweise verschiedene umgerüstete Pkw für den Einsatz in gefährlichen Situationen. Das THW verfügt außerdem über speziell umgerüstete Lkw für Rettungseinsätze im Katastrophenfall.