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Warnmarkierungen für Sonderfahrzeuge

Sonderfahrzeuge, die nach §35 Absatz 6 im Einsatz bestimmte Sonderrechte der Straßenverkehrsordnung beanspruchen, müssen mit einer bestimmten DIN-genormten Warnmarkierung versehen sein. Das ist die Warnmarkierung nach DIN 30710, die sich auf Kfz-Warnmarkierungen bezieht.

Diese Norm verlangt, dass die Warnmarkierung aus rot-weißen Streifen bestehen muss, die eine bestimmte Beschaffenheit haben müssen, und auf bestimmte Art und Weise angebracht werden müssen. In vielen Fällen in der Praxis entspricht die Warnmarkierung nicht der DIN 30710, was nicht nur beispielsweise Fahrzeuge von Entsorgungsunternehmen oder Sicherheitsdiensten betrifft, sondern oft sogar behördliche Fahrzeuge.

So muss die Kfz-Warnmarkierung bei Sonderfahrzeugen nicht nur eine festgelegte Anzahl und Breite an roten und weißen Streifen aufweisen, diese müssen auch in ganz bestimmte Richtungen ausgerichtet sein und aus der Entfernung betrachtet ein A (Spitze nach oben) bilden, und nicht etwa, wie bei Warnmarkierungen oft gesehen, ein V (Spitze nach unten). Auch der Rückstrahlwert der Reflexionsfolie ist vorgeschrieben. Die Farbgebung beschränkt sich dabei auf Rot und Weiß. Das Orange und Weiß aus den 70er-80er Jahren, sowie das weit verbreitete Rot-Gelb ist als Warnmarkierung nach DIN 30710 für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht zugelassen.

Da wir bei Norrenbrock-Technik Sonderfahrzeuge mit Warnmarkierungen versehen, verfügen wir über die notwendigen Kenntnisse der Gesetze und der DIN-Normen. Haben Sie Fragen oder wollen Sie Warnmarkierungen nach DIN 30710 an Ihren Fahrzeugen anbringen lassen, sprechen Sie uns gerne an.

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