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Unfalldatenspeicher

Beim Unfalldatenspeicher handelt es sich um ein Gerät, das Daten vor, während und nach einem Unfall aufzeichnet und sicher abspeichert. Diese ereignisbezogene Datenspeicherung sichert die aufgenommenen Daten nicht permanent, sondern wird auf Basis verschiedener, auf einen Unfall hinweisenden Faktoren ausgelöst. Durch die Analyse dieser Daten soll es künftig einfacher werden, Unfälle zu rekonstruieren.

Viele Sonderfahrzeuge, unter anderem Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeuge, sind schon seit vielen Jahren mit einem Unfalldatenspeicher auf den Straßen unterwegs, um im Fall von Streitigkeiten um Unfälle bei Blaulichtfahrten konkrete Daten in der Hand zu haben. Die Installation eines Unfalldatenspeichers gehört zu den Aufgaben im Bereich der Systemintegration und ist in der Regel recht einfach möglich.

Unfalldatenspeicher arbeiten mit eigenen Sensoren und können auch auf Daten des Fahrzeugs zurückgreifen. Nicht zu verwechseln ist der Unfalldatenspeicher daher mit einem Ereignisdatenspeicher (Event Data Recorder), der in seinem Funktionsumfang einer Blackbox ähnelt. Dieser zeichnet ausschließlich bestimmte fahrzeugeigene Signale auf. In neuen Fahrzeugtypen sind Eventdatenspeicher seit Juli 2022 verpflichtend. In Neufahrzeugen allgemein soll der Einbau zum Jahr 2024 verpflichtend werden. Diese Regelung generierte als „Unfalldatenspeicher-Pflicht“ oder „Blackbox-Pflicht“ ein Medienecho, vor allem die erste Bezeichnung ist allerdings betreffend der Begriffsdefinition nicht korrekt.

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