Rüstwagen
Ein Rüstwagen gemäß DIN 14555-3 ist definiert als ein Feuerwehrfahrzeug, das über eine feuerwehrtechnische Ausrüstung verfügt. Nach dieser Norm handelt es sich bei Rüstwagen der Feuerwehr nicht um eigenständige Einsatzfahrzeuge, sondern sie werden in der Regel zusammen mit einem wasserführenden Löschfahrzeug eingesetzt.
Einsatzmöglichkeiten für Rüstwagen der Feuerwehr sind zum Beispiel:
- Technische Hilfeleistung bei Brandeinsätzen
- Technische Hilfeleistung bei Großschadensereignissen
- Unterstützung bei Gefahrguteinsätzen
- Lkw-Unfälle
- Unfälle auf Baustellen
- Unfälle im Schienenverkehr
- schwere Betriebsunfälle
- Gebäudeeinstürze
- Öleinsätze
- Rettung aus großer Höhe oder Tiefe
- Versorgung von Stromverbrauchern bei Unwettern
Auch die Ausstattung des Rüstwagens der Feuerwehr ist nach DIN genormt. Ein Rüstwagen mit Normbeladung verfügt unter anderem über:
- Allradantrieb
- Maschinelle Zugeinrichtung (Winde)
- Lichtmast mit zwei Scheinwerfern á 1000 Watt
- Stromgenerator
- Gerätesatz zur Ölbeseitigung
- Gerätesatz zur Wasserrettung
- Besatzung 3 Personen
Rüstwagen werden normalerweise auf Basis serienmäßiger Lkw-Fahrgestelle hergestellt und müssen eine standardmäßige Truppkabine haben. Es ist erforderlich, dass für jede Person an Bord ein Stauraum von mindestens 50 Litern zur Verfügung steht, um persönliche Ausrüstung unterzubringen. Der Geräteraum kann in mehrere separate, einzeln zugängliche Räume unterteilt sein. Wenn eine Dachbeladung vorhanden ist, muss das Dach so gestaltet sein, dass es begehbar ist, wenn Ladung darauf platziert ist, und es muss eine Aufstiegsmöglichkeit außen am Fahrzeug montiert sein.