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Polizeikennzeichen

Polizeikennzeichen existieren in ihrer aktuellen Form seit 2007, als die Vergabe und das Aussehen von Behördenkennzeichen einer Neuregelung unterworfen wurde. Im Zuge dieser Reform entwickelten verschiedene Bundesländer eigene Schemata, nach denen Polizeifahrzeuge seitdem mit Kennzeichen ausgestattet werden. Polizeikennzeichen sind zwar Teil des Fahrzeugs, fallen allerdings nicht unter den Bereich der Fahrzeugtechnik, da es sich in der Regel um herkömmliche Kennzeichen ohne besondere Modifikationen handelt.

Einzig Berlin, Bremen und Hamburg, die drei Stadtstaaten unter den Bundesländern, verblieben bei dem alten Vergabemuster, bei der dem Landeskürzel (B für Berlin, HB für Bremen und HH für Hamburg) eine drei- oder vierstellige Zahlenreihe hinter der Anfangsziffer 3 oder 7 folgte. So ergibt sich für ein Polizeikennzeichen in Berlin beispielsweise folgende Kombination: B 7xxx.

Die restlichen Bundesländer verwenden jeweils eigene Regelungen für ihre Polizeikennzeichen. Das bundesweit am weitesten verbreitete System wird von den fünf Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland genutzt. Dabei setzen alle genannten Länder ihre jeweiligen Länderkürzel gefolgt von der Ziffernfolge 4-xxxx ein. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen verwendet zusätzlich die Kombinationen NRW 5-xxx und NRW 6-xxx für Motorräder sowie NRW 5-xxxx und NRW 6-xxxx für Pkw. Dieses standardisierte System erlaubt länderintern die Zulassung von Dienstwagen an einer zentralen Zulassungsstelle sowie den späteren einfachen Austausch dieser Dienstwagen ohne Ummeldung.

In anderen Bundesländern werden jeweils andere, teilweise auch normalen Kennzeichen angepasste Vergabemuster genutzt. So verwendet die niedersächsische Polizei normale Kennzeichen, welche lediglich mit dem Hinweis ausgestattet sind, ob das Fahrzeug aus dem Fuhrpark einer Polizeiinspektion (PI) oder Polizeidirektion (PD) stammt. In Bayern weisen die verschiedenen Polizeikennzeichen auf den Standort des jeweiligen Präsidiums hin.

Hessen, Sachsen und Thüringen verwenden als Polizeikennzeichen ebenfalls normale Kennzeichen, welche auf die jeweilige Landeshauptstadt ausgestellt sind und spezielle Buchstabenkombinationen nutzen. So folgen beispielsweise in Sachsen alle Polizeikennzeichen der Kennung DD Q xxxx. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verwenden für Kennzeichen der Polizei das jeweilige Landeskürzel sowie eine fünfstellige Zahlenkombination. In Mecklenburg-Vorpommern beginnt diese immer mit einer 3.

Die Bundespolizei nutzt die Kombination BP xx-xxx. Die zweistellige Zahlenkombination weist hierbei konkret auf den jeweiligen Fahrzeugtyp hin. So können verschiedene Typen von Sonderfahrzeugen oder anderen Vehikeln bereits anhand ihres Kennzeichens identifiziert werden.

Konzeptionell eng verwandt mit den Polizeikennzeichen sind die Y-Kennzeichen der Bundeswehr und die X-Kennzeichen der NATO. Auch für diese beiden Kennzeichentypen kommen spezielle Regelungen zum Einsatz.

Polizei mit Kennzeichen auf dem Dach

Auf Fahrzeugen der Polizei ist das Kennzeichen, oder eine verkürzte Form desselben, in einigen Bundesländern auch auf dem Dach oder der Motorhaube angebracht. Dafür wird die Kennung des Kennzeichens stark vergrößert und in einer sich vom Hintergrund absetzenden Farbe aufgebracht. Alternativ wird auch der Funkrufname des jeweiligen Fahrzeugs oder eine interne Kodierung verwendet.

Fahrzeuge der Polizei, die so mit dem Kennzeichen oder einem anderen individuellen Merkmal ausgestattet sind, können durch Lufteinheiten wie Helikopter deutlich einfacher erkannt und identifiziert werden. Dies erleichtert in Einsatzsituationen die Kommunikation mit dem fraglichen Fahrzeug.

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