Selbstfahrlafette
Die Selbstfahrlafette ist eine feste Verbindung eines Geschützes mit einem Landfahrzeug, wobei das Fahrzeug per Definition in der Lage sein muss, sich durch eigenen Antrieb zu bewegen. Das Geschütz ist fest mit dem Fahrzeug verbunden und kann dabei direkt auf dem Fahrzeug ausgerichtet und abgefeuert werden. Die Aufgabe der Selbstfahrlafette ist es, das Gefährt in kurzer Zeit flexibel in die richtige Position zu bringen, um gegen den Feind zu wirken. Durch diesen Fokus auf den Angriff grenzt sich die Selbstfahrlafette zum Panzer ab. Im Unterschied zur Selbstfahrlafette steht beim Panzer der Schutz von Personen und Material im Vordergrund.
Eine Panzerhaubitze kann ebenfalls als Selbstfahrlafette bezeichnet werden. Dabei handelt es sich eher um regionale Ausdrücke als um technische Unterschiede. Für die Kettenfahrgestelle mit Artilleriewaffe hat sich während des kalten Krieges im Westen der Ausdruck Panzerhaubitze durchgesetzt, während die Länder des Warschauer Pakts bei der Selbstfahrlafette blieben.
Die Selbstfahrlafette verfügt über folgende variierende Fahrzeugtechnik:
- Fahrwerk: Radfahrzeug, Halbkette oder Vollkette
- Ballistischer Schutz bzw. Panzerung: Keine, leicht, mittel, schwer
- Bewaffnung: Kurze/lange Rohre, 20 mm bis Schwerstgeschütze oder Raketenwerfer
- Lafettentyp: Eingeschränkt beweglich, pivotiert oder steilfeuerfähig
Mit Beginn der Motorisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde versucht, Waffen auf Lastkraftwagen und ähnliche bewegliche Fahrzeuge zu installieren. Was früher ein wichtiger Teil des Sonderfahrzeugbaus im Militär war, hat sich inzwischen mit dem Namen Selbstfahrlafette zu einer eigenständigen Rüstungsindustrie entwickelt.