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Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz dient als Aufgabe der Bundesländer dem Schutz der Bevölkerung vor großen Unglücken und Katastrophen in Krisenzeiten. So greift der Katastrophenschutz beispielsweise bei starken Überschwemmungen oder Stürmen. Um diese Hilfe zu gewährleisten, können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit an die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte wenden und erhalten Hilfen von Polizei, Feuerwehren sowie Ordnungsbehörden. Außerdem sind freiwillige Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG oder das Deutsche Rote Kreuz dazu verpflichtet, am Katastrophenschutz mitzuwirken.

Der Katastrophenschutz der Länder ist eng mit dem Zivilschutz des Bundes verbunden, der für kriegsbedingte Gefahren bereitsteht. Die dafür genutzten beziehungsweise vorbereiteten Mittel und Einrichtungen des Bundes stehen den Ländern gemäß Katastrophenschutzgesetz als sogenannte Katastrophenhilfe zur Verfügung. Für den Katastrophenschutz gewährt der Bund also seine Ausstattung, beispielsweise für Brandschutz, ABC-Aufklärung und Sanitätswesen. Dazu können mobile Basisstationen, Bundeswehr-Container und vieles mehr gehören. Außerdem bietet der Bund Aus- und Fortbildungen an oder liefert wichtige Daten. Im Gegenzug darf der Bund entsprechend dem Zivil- und Katastrophenschutzgesetz ebenfalls die Kräfte und Fähigkeiten der verschiedenen Landes-Organisationen für den Zivilschutz nutzen. Durch dieses integrierte Hilfeleistungssystem bestehend aus Zivil- und Katastrophenschutz soll der Bevölkerung die größtmögliche Sicherheit gewährleistet werden.

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