Norrenbrock Technik GmbH & Co. KG

Kostenlosen Rückruf anfordern

 

Reflektorfolie

Mit Reflektorfolie wird einfallendes Licht so reflektiert, dass die Folie für den Betrachter hell aufleuchtet. Dadurch werden insbesondere im Straßenverkehr Fahrzeuge und Objekte besser sichtbar gemacht, wenn jemand mit einem Auto oder Fahrrad darauf zufährt. Mit Blick auf Feuerwehren und Polizeikräften ist die Reflektorfolie vor allem im Sonderfahrzeugbau vertreten. So sind die weißen Flächen an Fahrzeugen und Arbeitskleidung meist mit der Reflektorfolie ausgestattet. Obwohl im privaten Bereich viele Menschen Reflektorfolie nutzen, um beispielsweise beim Joggen besser gesehen zu werden oder den Hund zusätzlich sichtbar zu machen, ist die Nutzung an normalen Personenkraftfahrzeugen verboten.

Eine spezielle Form der Reflektorfolie ist die Konturmarkierung. Wie der Name bereits verrät, wird damit die Kontur eines Fahrzeugs deutlicher sichtbar gemacht. Diese sind verpflichtend für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Anhängern über 3,5 Tonnen und werden am Heck angebracht. Zusätzlich sind die Seiten zu markieren, sobald das Fahrzeug länger als sechs Meter ist. Außerdem sind die Konturmarkierungen für Feuerwehr-, Polizei- und andere Einsatzwagen mit Blaulicht zulässig – allerdings nicht verpflichtend. Dasselbe gilt unter anderem für Busse, Sattelzugmaschinen, Lastkraftwagen der Klasse N2 sowie Anhänger der Klasse O2.

Wie bei der Reflektorfolie ist die Ausstattung von Personenkraftfahrzeugen mit der Konturmarkierung verboten. Mit Blick auf die grundsätzliche Abgrenzung zum LKW, der Blendwirkung im Stadtverkehr sowie dem nötigen Abstand der Markierung zu den Bremsleuchten, ist die Konturmarkierung beim PKW schlicht nicht sinnvoll.

Zurück zur Übersicht

© 2024 Norrenbrock Technik GmbH & Co. KG