Norrenbrock Technik GmbH & Co. KG

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Geheimhaltungspflicht

Die Geheimhaltungspflicht ist bei Projekten im Sonderfahrzeugbau in der Regel obligatorisch – Diskretion spielt in der Branche eine besondere Rolle. Deshalb ist die lückenlose Geheimhaltung bei Norrenbrock Technik elementarer Bestandteil jedes Projektes, das wir mit unseren Kunden angehen. Gerade in sensiblen Bereichen, wie bei der Herstellung von Sonderfahrzeugen für das Militär oder im Personenschutz, gilt es, keine sensiblen Informationen nach außen zu tragen. Dazu zählen beispielsweise Angaben zur Fahrzeugpanzerung und Ausstattung, technische Daten oder Testresultate aus der Entwicklung.

Geheimhaltungspflicht wird mit strengen Auflagen umgesetzt

Durch die Geheimhaltungspflicht gelten in unserem Werk strenge Auflagen, mittels derer wir die Sicherheit gegenüber unseren Auftraggebern garantieren. So dürfen beispielsweise keine Fotografien angefertigt werden, die nicht in Verbindung mit der Projektrealisierung stehen. Zudem haben ausschließlich Personen Zutritt zu unseren Produktionsstätten, die unmittelbar an dem Projekt beteiligt sind. Die Geheimhaltung wird zudem durch eine möglichst hohe Fertigungstiefe umgesetzt. Aus diesem Grund werden alle wesentlichen Konstruktionsabläufe, die zu einem fertigen Sonderfahrzeug beitragen, bei Norrenbrock Technik unter einem Dach durchgeführt.

Die hohe Qualität unserer Produktion gepaart mit den akribischen Maßnahmen zur Wahrung der Geheimhaltungspflicht sowie die Verlässlichkeit unserer Zusagen hat uns, Norrenbrock Technik, zu einem international geschätzten Partner im Sonderfahrzeugbau gemacht.

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